So möchten wir Familien weiter finanziell entlasten
Wir möchten Familien in Bünde weiter finanziell entlasten. Daher fordern wir, dass die Beiträge für die Kinderbetreuung im Bereich der OGS und der Kindertagespflege weiter gesenkt werden. Dafür haben wir uns auch schon in den vergangenen Jahren erfolgreich eingesetzt.
Unser bisheriger Einsatz
Die Stadt Bünde erhebt derzeit bereits ab einem Einkommen von 35.000 € Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. Eine Differenzierung danach wie viele Personen mit diesem Einkommen auskommen müssen, findet insbesondere bei Alleinerziehenden oder Familien mit bis zu zwei Kindern nicht statt.
In 2021 wurde diese Einkommensgrenze auf unsere Initiative hin von 30.000 € auf 35.000 € angehoben.
Nur knapp über der Armutsgrenze
Im Jahr 2022 galt eine Familie (zwei Erwachsene + zwei Kinder unter 14 Jahren) mit einem verfügbaren Jahreseinkommen von 29.952 € als arm. Eine Familie mit einem weiteren Kind über 14 Jahren galt bei einem Einkommen von 39.948 € als arm. Trotz der Anhebung der Einkommensgrenze 2021 werden derzeit Eltern zu Beiträgen herangezogen, deren verfügbares Einkommen nur wenig über der Armutsgrenze liegt.
Höhere Lebenshaltungskosten
Für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Alleinerziehende haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und des Ukraine-Krieges, wie der Energiekrise und einer bis dahin nicht dagewesenen Inflation besonders negative Folgen. Wenn sich mittlerweile die Inflation auch abgeschwächt hat, so bleiben die Lebenshaltungskosten z.B. für Wohnung und Energie nach wie vor auf hohem Niveau. Familien mit Kindern und Alleinerziehende im unteren bis mittleren Einkommensbereich sind deshalb nicht selten von Armut bedroht.
Frühkindliche Bildung ermöglichen
Die Erhebung von Elternbeiträgen von diesen Eltern führt möglicherweise dazu, dass Kinder aus pädagogischer Sicht nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt in eine Kita kommen, sondern erst dann, wenn für ihre Betreuung kein Elternbeitrag mehr zu zahlen ist. Ihnen bleibt damit der bestmögliche Einstieg in das System der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung verwehrt. Nicht selten mit Folgen, die im weiteren Verlauf der Schulbildung nur schwer wieder aufgeholt werden können. Denn die Betreuung in Kitas und Kindertagespflege ermöglicht eine entsprechende Sozialisierung, Integration und Bildung.
Keine Beitragsfreiheit in NRW
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern besteht in NRW keine vollständige Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung. Jedes Jugendamt hat dies also selbst zu finanzieren.
Unsere Forderungen
- Künftig soll bei der Erhebung von Elternbeiträgen das Einkommen bis zu einer Höhe von 40.000 € betragsfrei bleiben.
- Die Tabelle über die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge wird nicht nur durch Streichung der unteren Einkommensstufe gestaltet, sondern alle Eltern werden um eine Einstufungsgruppe nach unten verschoben.
Konkret heißt das folgendes: bei Einkommen bis 45.000 € wird in Zukunft der jetzt für die vorhergehende Stufe (bis 40.0000 €) zu zahlende Betrag fällig. Diese Vorgehensweise wird bis zur höchsten Einkommensstufe “über 100.000 €“ angewendet. So dass auf jeder Einkommensstufe, nach Änderung der Satzung, der Betrag zu zahlen ist, der in der Stufe darunter fällig geworden wäre und damit eine Entlastung gegenüber dem jetzigen Beitrag eintritt.
- Die Verwaltung soll in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Satzungsentwurf mit den überarbeiteten Beitragstabellen für die Beschlussfassung im Rat vorzulegen.
Wir möchten die Familienfreundlichkeit unserer Stadt weiter erhöhen. Die von uns beantragte finanzielle Entlastung aller Familien erleichtert aus unserer Sicht den Zugang von Kindern zu frühkindlicher Bildung und sorgt für eine weitere finanzielle Entlastung.