Darum fordern wir einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 433 Prozent

Für das Jahr 2026 fordern wir einen Gewerbesteuerhebesatz von 433%. Hier können Sie nachlesen, warum.

Niedrigster Hebesatz im Kreis Herford

Im Jahr 2021 wurde der Gewerbesteuerhebesatz von 425% auf 420% abgesenkt. Seit dem hat Bünde den mit Abstand niedrigsten Hebesatz im Kreis Herford. Der kreisweite Durchschnitt liegt bei 447 Prozent. Wir fordern eine Anhebung auf die Hälfte des kreisweiten Durchschnitts um 13 Prozent- auf 433 Prozent. Und damit wären wir immer noch kreisweites Schlusslicht.

Kommunale Haushalte in Schieflage

Wie alle Städte und Gemeinden hat auch Bünde mit immer weiter wachsenden finanziellen Herausforderungen zu kämpfen, da insbesondere das Land die Kommunen finanziell im Regen stehen lässt. Auch der Bünder Haushalt weist einen hohen millionenstelligen Minusbetrag aus. Die von uns geforderte Anhebung ist moderat und eine notwendige Grundlage um an anderer Stelle später keine schmerzhaften Kürzungen vornehmen zu müssen.

Andere Standortfaktoren wichtiger

Viele Umfragen zeigen, dass nicht nur die Gewerbesteuer alleine ein entscheidendes Standortkriterium ist. Sondern insbesondere auch Turbo-Internet, gute Straßen und eine funktionierende Wirtschaftsförderung. Und davon, von diesen wichtigen städtischen Leistungen, profitieren alle Unternehmen- auch Schwächere.

Kein Unternehmen verliert Wettbewerbsfähigkeit

Die von uns geforderte Erhöhung des Hebesatzes ist maßvoll und fair. Sie belastet Unternehmen zudem nicht übermäßig, sondern führt Bünde nur ein kleines Stück an das kreisweite Niveau heran. Kein Unternehmen verliert dadurch seine Wettbewerbsfähigkeit, sondern Unternehmen profitieren durch eine lebenswerte Kommune und einer solideren Haushaltslage.

Geringe Mehrbelastung für Unternehmen

Rechenbeispiel: mit der von uns geforderten Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes zahlt ein Gewerbebetrieb mit einem steuerlichen Jahresüberschuss von 100.000 € dann jährlich 344 € mehr Gewerbesteuer.

Die von uns geforderte Erhöhung des Gewerbesteuer-Messbetrages ist keine Maßnahme zur Belastung von Unternehmen, sondern zur maßvollen Stabilisierung der kommunalen Finanzen.